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   LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04   

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LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04 (https://dejure.org/2005,3881)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04 (https://dejure.org/2005,3881)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27. Mai 2005 - 6 Sa 1499/04 (https://dejure.org/2005,3881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen dringender, der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers entgegenstehender betrieblicher Erfordernisse bei Entscheidung zur Betriebsstilllegung; Voraussetzungen für das Verfolgen eines wirtschaftlichen Zwecks durch einen von einer öffentlichen Verwaltung ...

  • Judicialis

    AÜG Art. 1 § 1 Abs. 1; ; AÜG Art. ... 1 § 9 Nr. 1; ; AÜG Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 113 Abs. 3; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 613 a Abs. 1 Satz 1; ; RiL 98/59/ EG Art. 1 Abs. 2 lit. b; ; KSchG § 1 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3; ; KSchG § 17 Abs. 1; ; KSchG § 18 Abs. 1; ; KSchG § 23 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsstilllegung bei staatlicher GmbH zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben - keine Arbeitnehmerüberlassung bei Erledigung staatlicher Aufgaben - Nachteilsausgleich und Sozialplanabfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Massenentlassung, Arbeitnehmerüberlassung, unerlaubte, Nachteilsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1258 (Ls.)
  • NJ 2007, 240
  • BB 2005, 1860
  • NZA-RR 2005, 516
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    2.2.2.1 Ein Betriebsübergang i.S.d. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB liegt vor, wenn eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität von einem neuen Rechtsträger fortgeführt wird (BAG, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94 - BAGE 87, 296 = AP BGB § 613a Nr. 171 zu B I der Gründe im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11.03.1997 - Rs. C-13/95 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 zu 10 der Gründe).

    Vielmehr müsste der Nachfolger auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernehmen (EuGH, Urteil vom 11.03.1997 - Rs. C-13/95 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 zu 21 der Gründe; BAG, Urteil vom 22.07.2004 - 8 AZR 350/03 - AP BGB § 613a Nr. 274 zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    2.3.3.1 Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. AÜG setzt eine Vereinbarung zwischen Vertragsarbeitgeber und Drittem voraus, wonach der Arbeitnehmer aufgrund der damit eingegangenen Verpflichtung seines Arbeitgebers bei dem Dritten zur Förderung von dessen Betriebszwecken tätig wird (BAG, Urteil vom 03.12.1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 = AP AÜG § 1 Nr. 24 zu I 1 der Gründe).

    Bei einem Gemeinschaftsbetrieb fehlt es aber am Erfordernis für eine Arbeitnehmerüberlassung, dass der Arbeitnehmer vollständig in einen Betrieb des Entleihers eingegliedert wird (BAG, Urteil vom 03.12.1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 = AP AÜG § 1 Nr. 24 zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    Da nun ein Sozialplan regelmäßig das Interesse des Arbeitgebers an einer möglichst geringeren finanziellen Belastung berücksichtigt, verlöre ein dahinter zurückbleibender Nachteilsausgleich seinen Sanktionscharakter (vgl. GK-BetrVG/Fabricius/Oetker, 7. Aufl., 2002, § 113 R 68), weil der Arbeitnehmer nicht Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich zugleich verlangen kann (dazu BAG, Urteil vom 20.11.2001 - 1 AZR 97/01 - BAGE 99, 377 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 39 zu II 1 b der Gründe).

    Anzurechnen ist nur eine bereits gezahlte Sozialplanabfindung (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.1989 - 1 AZR 819/87 - BAGE 62, 88 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 19 zu B III 3 a der Gründe; Urteil vom 20.11.2001 - 1 AZR 97/01 - BAGE 99, 377 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 39 zu II der Gründe).

  • EuGH, 20.11.2003 - C-340/01

    Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    In einem solchen Fall genügt die Übernahme unverzichtbarer Betriebsmittel nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 20.11.2003 - Rs. C-340/01 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 134 zu 36 der Gründe).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    Vielmehr müsste der Nachfolger auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernehmen (EuGH, Urteil vom 11.03.1997 - Rs. C-13/95 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 zu 21 der Gründe; BAG, Urteil vom 22.07.2004 - 8 AZR 350/03 - AP BGB § 613a Nr. 274 zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    Worin eine über fachspezifische Vorgaben hinausgehende Wahrnehmung arbeitsrechtlicher Weisungsbefugnis durch den OFP bestanden haben soll, hat der Kläger nicht dargelegt, selbst wenn es aber im Einzelfall zur Erteilung solcher Weisungen am Geschäftsführer der Beklagten zu 1 vorbei gekommen sein sollte, wäre noch immer nicht erkennbar gewesen, dass es sich dabei um eine durchgängige Vertragspraxis handelte, die Vorrang gegenüber den Regelungen im Rahmenvertrag gehabt hätte (vgl. BAG, Urteil vom 07.08.2003 - 7 AZR 180/03 - AP AÜG § 9 Nr. 6 zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    2.2.2.1 Ein Betriebsübergang i.S.d. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB liegt vor, wenn eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität von einem neuen Rechtsträger fortgeführt wird (BAG, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94 - BAGE 87, 296 = AP BGB § 613a Nr. 171 zu B I der Gründe im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11.03.1997 - Rs. C-13/95 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 zu 10 der Gründe).
  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90

    Zum Begriff der Einstellung

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    2.3.3.1.2 Soweit der Kläger pauschal behauptet hat, voll in die Arbeitsorganisation der Beklagten zu 2 eingebunden gewesen zu sein, war dies unergiebig, weil über eine solche Eingliederung hinaus der Inhaber des Betriebs die typischen Entscheidungen über den Arbeitseinsatz der Mitarbeiter seines Auftragnehmers auch nach Zeit und Ort zu treffen haben müsste (vgl. BAG, Beschluss vom 05.03.1991 - 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 90 zu B I der Gründe).
  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 7/03

    Nachteilsausgleich - Informationspflicht nach § 118 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 111 S.

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    Auch wenn wie im vorliegenden Fall die Gesellschafter einer GmbH den Entschluss zur Betriebsstilllegung gefasst haben, ist der Geschäftsführer weder tatsächlich noch rechtlich gehindert, sich aus Verhandlungen mit dem Betriebsrat ergebende Alternativen an die Gesellschafter weiterzuleiten, um eine Änderung der Pläne zu erreichen (BAGE, Urteil vom 30.03.2004 - 1 AZR 7/03 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 47 zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02

    Interessenausgleich in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    Dass die Stilllegung des Betriebs unausweichliche Folge einer wirtschaftlichen Zwangslage ist und es zu ihr keine sinnvolle Alternative gibt, genügt dafür nicht (BAG, Urteil vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 42 zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77

    Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 426/95

    Bildung kommunaler Verwaltungsgemeinschaften

  • BAG, 13.06.1989 - 1 AZR 819/87

    Konkurs des Arbeitgebers: Nachteilsausgleichsforderung - spätere Geltendmachung -

  • BAG, 23.01.1979 - 1 AZR 64/76

    Betriebsstillegung - Interessenausgleich mit Betriebsrat - Abfindungsansprüche -

  • LAG Berlin, 26.03.2004 - 8 Sa 262/04

    Höhe der Verzugszinsen bei Ansprüchen des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

  • EuGH, 10.05.2001 - C-223/99

    Agorà

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

  • EuGH, 02.07.1996 - C-473/93

    Kommission / Luxemburg

  • BAG, 21.05.1970 - 2 AZR 294/69

    Kündigungsschutz bei Massenentlassungen - Arbeitnehmer bei

  • LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01

    Verwirkung; Ausschlussfrist; Auskunft über Zwischenverdienst; Rechtmäßigkeit

  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05

    Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt

    Die Revision des Klägers und die Anschlussrevision der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 27. Mai 2005 - 6 Sa 1499/04 - werden zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2012 - 13 Sa 2187/11

    Nachteilsausgleich bei unwiderruflicher Freistellung aller Arbeitnehmer ohne

    Dass die Stilllegung des Betriebs unausweichliche Folge einer wirtschaftlichen Zwangslage ist und es zu ihr keine sinnvolle Alternative gibt, genügt dafür nicht (vgl. nur LAG Berlin 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04 - NZA-RR 2005, 516 ff., zu 2.5.1 der Gründe m.w.N.; bestätigt durch BAG 24.08.2006 - 8 AZR 317/05 - EzA § 613a BGB 2002 Nr. 60).

    Dieser Sozialplananspruch ist anrechenbar, allerdings nur auf eine bereits gezahlte Sozialplanabrechnung tatsächlich anzurechnen (zutreffend LAG Berlin 27.05.2005, a.a.O. zu 2.5.3 der Gründe m.w.N.; vom BAG a.a.O., bestätigt).

  • LAG Berlin, 25.07.2006 - 7 Sa 2371/05

    Verhandlung eines Interessenausgleichs mit dem Betriebsrat vor Durchführung einer

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1541
LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04 (https://dejure.org/2005,1541)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04 (https://dejure.org/2005,1541)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Möglichkeit der Kündigung eines "unkündbaren" Arbeitnehmers im Insolvenzverfahren; Vermutung einer Kündigung "wegen eines Betriebsübergangs" nach § 128 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO); Betriebsratsanhörung bei einem ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 3 Satz 2; ; KSchG § 1 Abs. 5 Satz 2; ; KSchG §§ 17 ff.; ; InsO § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Überprüfung der Herausnahme von Leistungsträgern aus der Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste - Darlegungslast des Arbeitgebers für Vergleichbarkeit und Ausklammerung von Leistungsträgern - keine richtlinienkonforme Auslegung der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Interessenausgleich mit Namensliste, Umfang der Darlegungsund Beweislast des Arbeitgebers, Massenentlassung und Europarecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1524
  • BB 2005, 1860
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 368/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenzverwalter - Interessenausgleich mit

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04
    Die dem Betriebsrat aus diesen Verhandlungen bekannten Tatsachen muss der Arbeitgeber im Anhörungsverfahren nicht erneut vortragen (BAG vom 28.08.2003, aaO).

    Vielmehr wird die gesamte soziale Auswahl, also insbesondere auch die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer, von den Gerichten für Arbeitssachen nur auf ihre groben Fehler überprüft (BAG vom 28.08.2003 - 2 AZR 368/02 - = EzA § 125 InsO Nr. 1).

    Auch das Bundesarbeitsgericht geht von einer weiten Anwendung des eingeschränkten Prüfungsmaßstabs bei der Sozialauswahl aus, weil für den Insolvenzfall zum Zwecke einer erfolgreichen Sanierung zusätzliche Kündigungserleichterungen geschaffen werden sollten (BAG vom 28.08.2003, aaO).

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Herausnahme von "Leistungsträgern"

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04
    Zwar kann ein Arbeitnehmer auch im Falle eines Interessenausgleichs mit Namensliste nach § 1 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs. KSchG verlangen, dass der Arbeitgeber die Gründe angibt, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben; dazu gehören ggf. auch die betrieblichen Interessen, die den Arbeitgeber zur Ausklammerung der Leistungsträger aus der sozialen Auswahl gem. § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG veranlasst haben (BAG vom 10.02.1999 - 2 AZR 716/98 -, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00 - = EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 38, 48).

    In dem Urteil vom 12.04.2002 (aaO) hat das Bundesarbeitsgericht dahinstehen lassen, ob die mehr oder weniger pauschalen Hinweise des Arbeitgebers auf eine bestimmte Ausbildung der Arbeitnehmer oder ihre Flexibilität ausreichten.

  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 716/98

    Darlegungslast für Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste -

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04
    Zwar kann ein Arbeitnehmer auch im Falle eines Interessenausgleichs mit Namensliste nach § 1 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs. KSchG verlangen, dass der Arbeitgeber die Gründe angibt, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben; dazu gehören ggf. auch die betrieblichen Interessen, die den Arbeitgeber zur Ausklammerung der Leistungsträger aus der sozialen Auswahl gem. § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG veranlasst haben (BAG vom 10.02.1999 - 2 AZR 716/98 -, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00 - = EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 38, 48).

    Das Bundesarbeitsgericht hat dies in der Entscheidung vom 10.02.1999 (aaO) nicht näher vertiefen müssen, weil der damalige Arbeitgeber noch nicht einmal ansatzweise versucht hatte, die soziale Auswahl zu begründen.

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04
    Die Auslegung der Massenentlassungsrichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof widerspricht der jahrzehntelang nahezu einhellig in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung, dass unter der "Entlassung" im Sinne der §§ 17, 18 KSchG, vor der die Massenentlassungsanzeige erstattet werden muss, nicht die Kündigungserklärung des Arbeitgebers, sondern die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnis gemeint ist (BAG vom 13.04.2000 - 2 AZR 215/99 - = DB 2000, 2175; BAG vom 18.09.2003 - 2 AZR 79/02 - = DB 2004, 2817).

    Einer europäischen Richtlinie kommt im Verhältnis zwischen Privatrechtssubjekten keine unmittelbare Geltung zu; sie verpflichtet nur die Mietgliedstaaten zur Umsetzung ihrer Vorgaben in nationales Recht (vgl. BAG vom 18.02.2003 - 1 ABR 2/02 -= NZA 2003, 742; BAG vom 18.09.2003 - 2 AZR 79/02 -, aaO).

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04
    Selbst wenn man der höchstrichterlichen Rechtsprechung folgt und davon ausgeht, dass auch bei einem Interessenausgleich mit Namensliste im Sinne des § 125 Abs. 1 InsO die Betriebsratsanhörung grundsätzlich keinen erleichterten Anforderungen unterliegt (BAG vom 21.02.2002 - 2 AZR 581/00 - = EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 10; BAG vom 28.08.2003 - 2 AZR 377/02 - = EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 4), hat die Beklagte im Falle des Klägers den Betriebsrat ordnungsgemäß informiert.

    Der Arbeitgeber muss erst dann zu den Vorkenntnissen des Betriebsrats weitere Ausführungen machen, wenn der Arbeitnehmer sie konkret bestreitet (BAG vom 21.02.2002, aaO).

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04
    Schließlich führen nicht die verschärften Anforderungen weiter, die der Europäische Gerichtshof in dem Urteil vom 05.10.2004 in Sachen P ./. D (Rs. C-397/01 bis C-403/01 = NZA 2004, 1145 (1151)) aufgestellt hat, um mit Hilfe nationaler Auslegungsmethoden eine Kollision zwischen innerstaatlichem Recht und dem von der Richtlinie verfolgten Ziel zu vermeiden (a.A. Riesenhuber/Domröse, aaO).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04
    aa) Zwar sind nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 27.01.2005 in Sachen Junk ./. Kühnel (Rs. C - 188/03 = DB 2005, 453) die Art. 2 bis 4 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20.07.1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen dahin auszulegen, dass die Kündigungserklärung des Arbeitsgebers das Ereignis ist, das als Entlassung gilt.
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 215/99

    Anzeigepflichtige Massenentlassung

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04
    Die Auslegung der Massenentlassungsrichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof widerspricht der jahrzehntelang nahezu einhellig in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung, dass unter der "Entlassung" im Sinne der §§ 17, 18 KSchG, vor der die Massenentlassungsanzeige erstattet werden muss, nicht die Kündigungserklärung des Arbeitgebers, sondern die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnis gemeint ist (BAG vom 13.04.2000 - 2 AZR 215/99 - = DB 2000, 2175; BAG vom 18.09.2003 - 2 AZR 79/02 - = DB 2004, 2817).
  • LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04

    Berücksichtigung von sog. Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04
    Angesichts der Besonderheiten des Falles kann offen bleiben, ob der Beklagte den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte, die für die beiden Kinder keinen Freibetrag aufwies, zumindest angesichts des Umstands einer Massenentlassung in der Insolvenz vertrauen durfte oder vor Ausspruch der Kündigung insoweit beim Kläger nachfragen musste (s. dazu LAG Köln vom 29.07.2004 - 5 Sa 63/04 - = LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 45a; LAG Niedersachsen vom 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03 = LAGReport 2005, 52; LAG Düsseldorf vom 04.11.2004 - 11 Sa 957/04 - = DB 2005, 454; LAG Hamm vom 06.07.2000 - 4 Sa 233/00 - = ZinsO 2001, 336).
  • LAG Niedersachsen, 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03

    Betriebsbedingte Kündigung; Wirksamkeit einer Kündigung bei Verstoß einer

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04
    Angesichts der Besonderheiten des Falles kann offen bleiben, ob der Beklagte den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte, die für die beiden Kinder keinen Freibetrag aufwies, zumindest angesichts des Umstands einer Massenentlassung in der Insolvenz vertrauen durfte oder vor Ausspruch der Kündigung insoweit beim Kläger nachfragen musste (s. dazu LAG Köln vom 29.07.2004 - 5 Sa 63/04 - = LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 45a; LAG Niedersachsen vom 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03 = LAGReport 2005, 52; LAG Düsseldorf vom 04.11.2004 - 11 Sa 957/04 - = DB 2005, 454; LAG Hamm vom 06.07.2000 - 4 Sa 233/00 - = ZinsO 2001, 336).
  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des

  • LAG Köln, 29.07.2004 - 5 Sa 63/04

    Interessenausgleich, Sozialauswahl

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 97/02

    Kündigung des Betriebsveräußerers nach einem Erwerberkonzept

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02

    Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs/in der Insolvenz

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98

    Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz

  • ArbG Berlin, 30.04.2003 - 36 Ca 19726/02

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89

    Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Begriff "Entlassung" - Pflicht

  • ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04

    Unwirksame Kündigung bei fehlender Anzeige der Massenentlassung zum Zeitpunkt der

  • ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04

    Wirksamkeit einer vor der Massenentlassungsanzeige ausgesprochenen Kündigung

  • ArbG Krefeld, 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung auf Grund dringender betrieblicher

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Sie wird auch von einem großen Teil der landesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung in dem vorliegenden Fall vergleichbaren Fällen im Ergebnis angenommen (vgl. LAG Köln 10. Mai 2005 - 1 Sa 1510/04 - LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 49; LAG Berlin 1. Juli 2005 - 8 Sa 781/05 - ZInsO 2005, 1231; LAG Hamburg 1. Juli 2005 - 3 Sa 18/05 - LAG Hamm 8. Juli 2005 - 7 Sa 512/05 - NZA-RR 2005, 578; LAG Rheinland-Pfalz 12. Juli 2005 - 5 Sa 1031/04 - LAG Baden-Württemberg 11. August 2005 - 7 Sa 1256/04 - NZA-RR 2006, 16; 1. September 2005 - 11 Sa 42/05 - aA LAG Mecklenburg-Vorpommern 20. September 2005 - 5 Sa 149/05 -).

    Dessen Schlussanträge lagen im Übrigen zum Zeitpunkt der Kündigung auch noch nicht vor (vgl. auch LAG Köln 10. Mai 2005 - 1 Sa 1510/04 - LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 49).

  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 198/06

    Kündigung vor Massenentlassungsanzeige

    Während die meisten Landesarbeitsgerichte und einige Vertreter der Literatur die Möglichkeit einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 ff. KSchG ablehnen und das Urteil als eine Aufforderung an den deutschen Gesetzgeber verstehen (LAG Hamm 8. Juli 2005 - 7 Sa 512/05 - NZA-RR 2005, 578; LAG Berlin 1. Juli 2005 - 8 Sa 781/05 - ZInsO 2005, 1231; LAG Köln 10. Mai 2005 - 1 Sa 1510/04 - ZIP 2005, 1524; Bauer/Krieger/Powietzka DB 2005, 445; Thüsing BB Die Erste Seite 18. April 2005, 1; Ferme/Lipinski ZIP 2005, 593), halten andere Instanzgerichte und die wohl überwiegende Lehre eine richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17 ff. KSchG für geboten (LAG Mecklenburg-Vorpommern 20. September 2005 - 5 Sa 149/05 - ArbG Berlin 1. März 2005 - 36 Ca 19726/02 - NZA 2005, 585; Osnabrügge NJW 2005, 1093, 1094; Nicolai NZA 2005, 206; Riesenhuber/Domröse NZA 2005, 568, 569; Wolter AuR 2005, 135, 141; Dornbusch/Wolff BB 2005, 885, 887; Bader/Bram/Dörner/Wenzel-Dörner KSchG Stand April 2006 § 17 Rn. 75).
  • LAG Berlin, 20.12.2005 - 12 Sa 1463/05

    Interessenausgleich mit Namensliste, Massenentlassung

    In Rechtsprechung und Literatur ist jedenfalls seit der genannten EuGH-Entscheidung streitig, ob der Begriff der "Entlassung" in §§ 17, 18 KSchG im Sinne von "Kündigungserklärung" verstanden werden kann (dafür ArbG Berlin vom 22. Juni 2005, 9 Ca 2728/05, EzA-Schnelldienst 2005, Heft 20 S. 11; ArbG Osnabrück vom 8. Juni 2005, 4 Ca 546/04, NZA-RR 2005, 475; ArbG Berlin vom 1. März 2005, 36 Ca 19726/02, NZA 2005, 213; ArbG Bochum vom 17. März 2005, 3 Ca 307/04, ArbuR 2005, 232; Dornbusch/Wolf, BB 2005, 885; Wolter, ArbuR 2005, 135; Osnabrügge, NJW 2005, 1093; Riesenhuber/Domröse, a.a.O.; dagegen LAG Hamm vom 8. Juli 2005, 7 Sa 512/05; LAG Köln vom 10. Mai 2005, 1 Sa 1510/04, ZIP 2005, 1524; ArbG Wuppertal vom 12. Mai 2005, 5 Ca 506/05; ArbG Krefeld vom 14. April 2005, 1 Ca 3731/04, NZA 2005, 582; ArbG Lörrach vom 24. März 2005, 2 Ca 496/04, NZA 2005, 584; Ferme/Lipinski, ZIP 2005, 593; Bauer/Krieger/Powietzka, a.a.O.; wohl auch Grimm/Brock, EWiR 2005, 213).

    Insoweit ist es nicht zutreffend, dass der Gesetzgeber in §§ 1 bis 16 KSchG den Begriff der Kündigung ausschließlich im Sinne von Kündigungserklärung verwendet hat und erstmals in § 17 von "Entlassung" spricht, so dass mit der bewussten Verwendung eines anderen Begriffes nicht nur optisch, sondern auch inhaltlich etwas anderes gemeint ist (so aber LAG Hamm vom 8. Juli 2005, 7 Sa 512/05; ebenso LAG Köln vom 10. Mai 2005, 1 Sa 1510/04 a.a.O.; ArbG Wuppertal vom 12. Mai 2005, 5 Ca 506/05; ArbG Krefeld vom 14. April 2004, 1 Ca 3731/04, a.a.O.; ArbG Lörrach vom 24. März 2005, 2 Ca 496/04, a.a.O.; Bauer/Krieger/Powietzka a.a.O.).

    Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich verankerte Gewaltenteilung kommt eine Rechtsanwendung gegen das geschriebene Gesetz im Wege der Rechtsfortbildung nur da in Frage, wo eine am Gesetz ausgerichtete Entscheidung zu schwer erträglichen Ergebnissen führen oder ein "Rechtsnotstand" drohen würde (vgl. auch LAG Köln vom 10. Mai 2005, 1 Sa 1510/04 a.a.O.).

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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1416
LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 (https://dejure.org/2005,1416)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 (https://dejure.org/2005,1416)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27. April 2005 - 17 Sa 2646/04 (https://dejure.org/2005,1416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung; Wegfall des Beschäftigungsbedarfs bei Betriebsstilllegung; Zulässigkeit einer Kündigung schon vor der beabsichtigten Stilllegung; Dringende betriebliche Erfordernisse ...

  • Judicialis

    KSchG §§ 17 ff.; ; EGRL 98/59 Art. 2; ; EGRL 98/59 Art. 3; ; EGRL 98/59 Art. 4

  • rechtsportal.de

    Richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17 ff. KSchG; Vertrauensschutz für den Arbeitgeber

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Massenentlassungsanzeige - Vertrauensschutz in Altfällen

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Massenentlassung, richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17 ff. KSchG, Vertrauensschutz für den Arbeitgeber

  • docplayer.org (Kurzinformation)

    Massenentlassung, richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17 ff. KSchG, Vertrauensschutz für den Arbeitgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 329 (Ls.)
  • BB 2005, 1860
  • NZA-RR 2005, 412
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04
    Ein Arbeitgeber, der seine Verpflichtungen aus § 17 KSchG nach Maßgabe der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfüllte und deshalb die Massenentlassungsanzeige nicht vor Ausspruch der Kündigungen, sondern vor der tatsächlichen Beendigung der Arbeitsverhältnisse vornahm, durfte bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Januar 2005 - C-188/03 - darauf vertrauen, dass ein Verstoß gegen § 17 KSchG nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt.

    Schließlich habe die Beklagte die §§ 17 ff. KSchG verletzt, indem sie das vorgesehene Konsultations- und Anzeigeverfahren nicht vor Ausspruch der Kündigung durchgeführt habe; dies führe unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Januar 2005 - Rs. C-188/03 - ebenfalls zur Unwirksamkeit der Kündigung.

    Der Europäische Gerichtshof hat demgegenüber durch Urteil vom 27. Januar 2005 - Rs. C-188/03 (NZA 2005, 213 ff.) auf einen Vorlagebeschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. April 2003 - 36 Ca 19726/02 - (ZIP 2003, 1265 ff.) zur MERL entschieden, dass der dort verwendete Begriff "Entlassung" die Kündigungserklärung des Arbeitgebers bezeichnet.

    Der Gesetzeswortlaut sei insoweit eindeutig; eine richtlinienkonforme Auslegung der Vorschriften komme nicht in Betracht (ArbG Krefeld, Urteil vom 14. April 2005 - 1 Ca 3731/04 - DB 2005, 892 ff.; Bauer/Krieger/Powietzka, DB 2005, 445 ff.; Grimm/Brock, EWiR 2005, 213 f.).

    Im Übrigen wird zukünftig nicht mehr zu beurteilen sein, ob ein Arbeitgeber auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den §§ 17 ff. KSchG vertrauen durfte, weil nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Januar 2005 - Rs. C-188/03 - jeder Arbeitgeber damit rechnen muss, dass ein Gericht eine richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17 ff. KSchG für erforderlich hält.

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Anzeigepflicht nach § 17 KSchG nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (zuletzt BAG, Urteil vom 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - AP Nr. 14 zu § 17 KSchG 1969 m.w.N.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - wenige Monate vor Ausspruch der Kündigung - seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und dabei entschieden, dass ein Verstoß des Arbeitgebers gegen § 17 KSchG nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt; dies folge auch nicht aus einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 ff. KSchG.

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04
    Eine Einschränkung dieser Rückwirkung ist jedoch in Fällen geboten, in denen die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Harte bedeuten würde (BAG, Urteil vom 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP Nr. 1 zu § 28 LPVG Niedersachsen; BGH, Urteil vom 29. Februar 1996 - IX ZR 153/95 - NJW 1996, 1467 ff., jeweils m.w.N.).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99

    Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche

    Auszug aus LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04
    Eine Einschränkung dieser Rückwirkung ist jedoch in Fällen geboten, in denen die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Harte bedeuten würde (BAG, Urteil vom 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP Nr. 1 zu § 28 LPVG Niedersachsen; BGH, Urteil vom 29. Februar 1996 - IX ZR 153/95 - NJW 1996, 1467 ff., jeweils m.w.N.).
  • ArbG Berlin, 30.04.2003 - 36 Ca 19726/02

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung

    Auszug aus LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04
    Der Europäische Gerichtshof hat demgegenüber durch Urteil vom 27. Januar 2005 - Rs. C-188/03 (NZA 2005, 213 ff.) auf einen Vorlagebeschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. April 2003 - 36 Ca 19726/02 - (ZIP 2003, 1265 ff.) zur MERL entschieden, dass der dort verwendete Begriff "Entlassung" die Kündigungserklärung des Arbeitgebers bezeichnet.
  • ArbG Krefeld, 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung auf Grund dringender betrieblicher

    Auszug aus LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04
    Der Gesetzeswortlaut sei insoweit eindeutig; eine richtlinienkonforme Auslegung der Vorschriften komme nicht in Betracht (ArbG Krefeld, Urteil vom 14. April 2005 - 1 Ca 3731/04 - DB 2005, 892 ff.; Bauer/Krieger/Powietzka, DB 2005, 445 ff.; Grimm/Brock, EWiR 2005, 213 f.).
  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 391/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Teilbetriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04
    Es muss aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, dass zum Zeitpunkt des Kündigungstermins mit einiger Sicherheit die erforderlichen betrieblichen Gründe für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegeben sein werden (vgl. hierzu nur BAG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 8 AZR 391/03 - demnächst AP Nr. 69 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; Urteil vom 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - AP Nr. 64 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    Auszug aus LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04
    Zwar ist eine Kündigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nicht bedingt, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer anderweitig auf einem freien Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 - AP Nr. 76 zu § 1 KSchG 1969).
  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03

    Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der

    Auszug aus LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04
    Die Sozialauswahl ist betriebsbezogen und erstreckt sich daher nicht auf andere Betriebe des Unternehmens (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 3. Juni 2004 - 2 AZR 577/03 - demnächst AP Nr. 141 u § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04
    Es muss aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, dass zum Zeitpunkt des Kündigungstermins mit einiger Sicherheit die erforderlichen betrieblichen Gründe für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegeben sein werden (vgl. hierzu nur BAG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 8 AZR 391/03 - demnächst AP Nr. 69 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; Urteil vom 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - AP Nr. 64 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem"

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 719/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Wollte man aus dem Urteil vom 27.01.2005 das Gebot einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 ff. KSchG auch für die Vergangenheit ableiten, so wäre dies mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes nicht vereinbar (Bauer/Krieger/ Powietzka, Der Betrieb 2005, §§ 445 ff.; LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - a. A., ArbG Bochum, a. a. O.; ArbG Berlin, Urteil vom 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02 - Riesenhuber/ Domröse, a. a. O.).

    Dieses Vertrauen des in Unkenntnis der durch die Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 geänderten Rechtsprechung kündigenden Arbeitgebers ist schützenswert (so ausdrücklich: LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - und LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 -).

  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 7 Sa 540/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Wollte man aus dem Urteil vom 27.01.2005 das Gebot einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 ff. KSchG auch für die Vergangenheit ableiten, so wäre dies mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes nicht vereinbar (Bauer/Krieger/ Powietzka, Der Betrieb 2005, §§ 445 ff.; LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - a. A., ArbG Bochum, a. a. O.; ArbG Berlin, Urteil vom 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02 - Riesenhuber/ Domröse, a. a. O.).

    Dieses Vertrauen des in Unkenntnis der durch die Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 geänderten Rechtsprechung kündigenden Arbeitgebers ist schützenswert (so ausdrücklich: LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - und LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 -).

  • LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 721/05

    Parallelsache zu 7 Sa 685/05 Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung,

    Wollte man aus dem Urteil vom 27.01.2005 das Gebot einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 ff. KSchG auch für die Vergangenheit ableiten, so wäre dies mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes nicht vereinbar (Bauer/Krieger/ Powietzka, Der Betrieb 2005, §§ 445 ff.; LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - a. A., ArbG Bochum, a. a. O.; ArbG Berlin, Urteil vom 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02 - Riesenhuber/ Domröse, a. a. O.).

    Dieses Vertrauen des in Unkenntnis der durch die Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 geänderten Rechtsprechung kündigenden Arbeitgebers ist schützenswert (so ausdrücklich: LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - und LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 -).

  • LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes verbiete es, die Wirksamkeit der Kündigung an einer Anwendung der §§ 17 ff. KSchG unter Berücksichtigung der Auffassung des EuGH in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2005 scheitern zu lassen (vgl. LAG Berlin vom 27. April 2005 - 17 Sa 2646/04 , NZA-RR 2005, 412; Hess. LAG vom 20. April 2005 - 6 Sa 2279/04 , juris; LAG Köln vom 25. Februar 2005 - 11 Sa 767/04 , EzA-SD 2005, Nr. 13, 15-16; ArbG Lörrach vom 24, März 2005 - 2 Ca 496/04, NZA 2005, 584 [ArbG Lörrach 24.03.2005 - 2 Ca 496/04] ).

    Daher verbietet der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ableitende Grundsatz des Vertrauensschutzes es, die richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17, 18 KSchG , soweit diese möglich sein sollte, auf Kündigungen anzuwenden, die vor der Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 ergangen sind (vgl. BAG vom 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 , AP Nr. 1 zu § 28 LPVG Niedersachen; LAG Berlin vom 27. April 2005 a.a.O.; Hess. LAG vom 20. April 2005 a.a.O.).

  • LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 720/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Wollte man aus dem Urteil vom 27.01.2005 das Gebot einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 ff. KSchG auch für die Vergangenheit ableiten, so wäre dies mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes nicht vereinbar (Bauer/Krieger/ Powietzka, Der Betrieb 2005, §§ 445 ff.; LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - a. A., ArbG Bochum, a. a. O.; ArbG Berlin, Urteil vom 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02 - Riesenhuber/ Domröse, a. a. O.).

    Dieses Vertrauen des in Unkenntnis der durch die Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 geänderten Rechtsprechung kündigenden Arbeitgebers ist schützenswert (so ausdrücklich: LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - und LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 -).

  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 7 Sa 684/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Wollte man aus dem Urteil vom 27.01.2005 das Gebot einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 ff. KSchG auch für die Vergangenheit ableiten, so wäre dies mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes nicht vereinbar (Bauer/Krieger/ Powietzka, Der Betrieb 2005, §§ 445 ff.; LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - a. A., ArbG Bochum, a. a. O.; ArbG Berlin, Urteil vom 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02 - Riesenhuber/ Domröse, a. a. O.).

    Dieses Vertrauen des in Unkenntnis der durch die Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 geänderten Rechtsprechung kündigenden Arbeitgebers ist schützenswert (so ausdrücklich: LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - und LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 -).

  • LAG Hamm, 23.09.2005 - 7 Sa 1196/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Wollte man aus dem Urteil vom 27.01.2005 das Gebot einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 ff. KSchG auch für die Vergangenheit ableiten, so wäre dies mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes nicht vereinbar (Bauer/Krieger/ Powietzka, Der Betrieb 2005, §§ 445 ff.; LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - a. A., ArbG Bochum, a. a. O.; ArbG Berlin, Urteil vom 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02 - Riesenhuber/ Domröse, a. a. O.).

    Dieses Vertrauen des in Unkenntnis der durch die Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 geänderten Rechtsprechung kündigenden Arbeitgebers ist schützenswert (so ausdrücklich: LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - und LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 -).

  • LAG Hamm, 11.07.2005 - 7 Sa 623/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Wollte man aus dem Urteil vom 27.01.2005 das Gebot einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 ff. KSchG auch für die Vergangenheit ableiten, so wäre dies mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes nicht vereinbar (Bauer/Krieger/ Powietzka, Der Betrieb 2005, §§ 445 ff.; LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - a. A., ArbG Bochum, a. a. O.; ArbG Berlin, Urteil vom 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02 - Riesenhuber/ Domröse, a. a. O.).

    Dieses Vertrauen des in Unkenntnis der durch die Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 geänderten Rechtsprechung kündigenden Arbeitgebers ist schützenswert (so ausdrücklich: LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - und LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 -).

  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 7 Sa 685/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Wollte man aus dem Urteil vom 27.01.2005 das Gebot einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 ff. KSchG auch für die Vergangenheit ableiten, so wäre dies mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes nicht vereinbar (Bauer/Krieger/ Powietzka, Der Betrieb 2005, §§ 445 ff.; LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - a. A., ArbG Bochum, a. a. O.; ArbG Berlin, Urteil vom 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02 - Riesenhuber/ Domröse, a. a. O.).

    Dieses Vertrauen des in Unkenntnis der durch die Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 geänderten Rechtsprechung kündigenden Arbeitgebers ist schützenswert (so ausdrücklich: LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - und LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 -).

  • LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 1314/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Wollte man aus dem Urteil vom 27.01.2005 das Gebot einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 ff. KSchG auch für die Vergangenheit ableiten, so wäre dies mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes nicht vereinbar (Bauer/Krieger/ Powietzka, Der Betrieb 2005, §§ 445 ff.; LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - a. A., ArbG Bochum, a. a. O.; ArbG Berlin, Urteil vom 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02 - Riesenhuber/ Domröse, a. a. O.).

    Dieses Vertrauen des in Unkenntnis der durch die Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 geänderten Rechtsprechung kündigenden Arbeitgebers ist schützenswert (so ausdrücklich: LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - und LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 -).

  • LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 822/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

  • LAG Hamm, 11.07.2005 - 7 Sa 487/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 7 Sa 512/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz

  • LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 1536/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

  • LAG Baden-Württemberg, 09.01.2006 - 4 Sa 55/05

    Betriebsratsanhörung - Massenentlassung - Vertrauensschutz

  • LAG Hamm, 21.04.2006 - 10 Sa 929/05

    betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Vergleichbarkeit; ordnungsgemäße

  • LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung durch die Stilllegung eines Betriebsteils

  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1559/04

    Kein Abschluss eines Interessenausgleichs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1548/04

    Normale Darlegungs- und Beweistlast bei Nichtzustandekommen eines

  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2005 - 4 Sa 48/05

    Massenentlassungsanzeige, Vertrauensschutz

  • LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 Sa 42/05

    Massenentlassungsanzeige - Kündigung - Entlassung - Massenentlassungsrichtlinie

  • LAG Sachsen, 14.12.2005 - 2 Sa 524/05

    Kündigung

  • LAG Sachsen, 09.11.2005 - 2 Sa 848/04

    Bestandsstreitigkeit

  • LAG München, 26.01.2006 - 4 Sa 860/05

    Gemeinschaftsbetrieb

  • LAG Düsseldorf, 10.08.2005 - 12 Sa 740/05

    Keine richtlinienkonforme Auslegung der Vorschriften über Massenentlassungen

  • LAG Sachsen, 09.11.2005 - 2 Sa 159/05

    Vertrauensschutz bei Massenentlassungen - wirksame Kündigung trotz veränderter

  • ArbG Berlin, 07.06.2005 - 79 Ca 8986/05

    Massenentlassungsanzeige

  • ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04

    Massenentlassung: Richtlinienkonforme Auslegung; Folge der verspäteten Anzeige

  • ArbG Berlin, 22.06.2005 - 9 Ca 2728/05
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 13.10.2004 - 7 (5) Sa 273/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3796
LAG Köln, 13.10.2004 - 7 (5) Sa 273/04 (https://dejure.org/2004,3796)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.10.2004 - 7 (5) Sa 273/04 (https://dejure.org/2004,3796)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 7 (5) Sa 273/04 (https://dejure.org/2004,3796)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsstilllegung, Insolvenzverwalter, Interessenausgleich, Wiedereinstellungsanspruch, Sozialauswahl

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 2 und Abs. 3 KSchG, § 125 Abs. 1 S. 1 und 2 InsO, §§ 242, 315 BGB
    Betriebsstilllegung, Insolvenzverwalter, Interessenausgleich, Wiedereinstellungsanspruch, Sozialauswahl

  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Arbeitnehmers wegen der ernsthaften Absicht zur endgültigen Betriebsstilllegung im Insolvenzverfahren; Stilllegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber als dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 Kündigungsschutzgesetz ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; InsO § 125 Abs. 1 S. 1; ; InsO § 125 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 315

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Kündigung bei Betriebsstilllegung durch Insolvenzverwalter und Wiedereinstellungsanspruch - ernsthafte Absicht endgültiger Betriebsstilllegung auch bei Fortführung mit eingeschränkter Belegschaft - Interessenausgleich und Kündigungsschutz bei wesentlicher Änderung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung, Betriebsstilllegung, Insolvenzverwalter, Interessenausgleich, Wiedereinstellungsanspruch, Sozialauswahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1090
  • BB 2005, 1860
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus LAG Köln, 13.10.2004 - 7 (5) Sa 273/04
    a. In der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BAG war anerkannt, dass dem betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein Wiedereinstellungsanspruch zustehen kann, wenn sich zwischen dem Ausspruch der betriebsbedingten Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt (BAG AP § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung Nr. 1, Nr. 2, Nr. 4 und Nr. 5; BAG AP § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 45; BAG NZA 2000, 1097 ff.).

    b. In seiner Entscheidung vom 28.06.2000 (NZA 2000, 1097 ff.) hat das BAG den Wiedereinstellungsanspruch aus einer vertraglichen, den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes und der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 12 Abs. 1 GG Rechnung tragenden Nebenpflicht hergeleitet.

    In seiner Entscheidung vom 28.06.2000 hat das BAG sodann ausgeführt, dass die Auswahlentscheidung sich nicht allein nach den Kriterien des § 1 Abs. 3 KSchG zu richten hat, sondern gemäß § 242 BGB unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu treffen ist (BAG NZA 2000, 1097 ff.).

    Wenn sodann nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung des BAG die Auswahlentscheidung bei einem Wiedereinstellungsanspruch nicht allein den Kriterien des § 1 Abs. 3 KSchG folgt, sondern darüber hinaus umfassend die Grundsätze aus § 242 BGB zu beachten sind (BAG NZA 2000, 1097 ff.), so erscheint auch die Möglichkeit einer entsprechenden Anwendung von § 125 Abs. 1 Ziffer 2 InsO auf die Wiedereinstellungsauswahl zumindest zweifelhaft.

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

    Auszug aus LAG Köln, 13.10.2004 - 7 (5) Sa 273/04
    Unter Betriebsstilllegung ist dabei die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Arbeitgeber die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (BAG NZA 1997, 251 ff.).

    Allerdings ist dem Berufungskläger im Ausgangspunkt der Überlegungen darin recht zu geben, dass nur der "endgültige Entschluss" einer Betriebsstilllegung eine im Hinblick darauf ausgesprochene Beendigungskündigung sozial zu rechtfertigen vermag (BAG NZA 1997, 251 ff.).

    Bei alledem ist zu bedenken, dass die Entscheidung des Insolvenzverwalters über das weitere Vorgehen insbesondere zu Beginn eines Insolvenzverfahrens stets auf einer Prognosegrundlage anzustellen ist (BAG NZA 1997, 251 ff.).

    In der Entscheidung vom 10.10.1996 formuliert das BAG, es komme darauf an, dass "zum Zeitpunkt des Kündigungstermins mit einiger Sicherheit (Hervorhebung nur hier) der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben" sei (NZA 1997, 251 ff.).

  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 13.10.2004 - 7 (5) Sa 273/04
    Im laufenden Insolvenzverfahren kommt ein Wiedereinstellungsanspruch eines wegen der Absicht zur Betriebstilllegung gekündigten Arbeitnehmers grundsätzlich auch dann nicht in Betracht, wenn sich nachträglich und wider Erwarten, aber noch während des Laufs der Kündigungsfrist doch noch ein Unternehmenskäufer findet, der den Betrieb fortführt (Fortführung von BAG - 8 AZR 198/03 - vom 13.05.2004).

    Ob es jedoch im Ergebnis zu einer sanierenden oder letztlich doch nur zu einer zerschlagenden Insolvenz kommen kann, zeigt sich oft erst im Laufe des Insolvenzverfahrens (BAG v. 13.5.2004, 8 AZR 198/03).

    c. In seiner Entscheidung vom 13.05.2004 (8 AZR 198/03) hat das BAG nunmehr entschieden, dass bei einem laufenden Insolvenzverfahren kein Wiedereinstellungsanspruch eines wegen der Entscheidung des Insolvenzverwalters zur vollständigen Betriebsschließung gekündigten Arbeitnehmers in Betracht kommt, wenn sich nachträglich und wider Erwarten, aber noch während des Laufs der Kündigungsfrist doch noch ein Unternehmenskäufer findet und es dann in der Folgezeit zu einem Betriebsübergang kommt.

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 13.10.2004 - 7 (5) Sa 273/04
    Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht am 27.09.1984 entschiedenen Fall (2 AZR 309/83) habe es im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigungen weder Verhandlungen mit Dritten über eine eventuelle Veräußerung des Betriebes gegeben, noch sei auch nur ein Interessent für eine solche Veräußerung vorhanden gewesen.
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 298/95

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung im Konkurs - Ernsthafter und

    Auszug aus LAG Köln, 13.10.2004 - 7 (5) Sa 273/04
    Sie liegen dann vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins werde mit einiger Sicherheit ein die Entlassung erforderlich machender betrieblicher Grund eingetreten sein (BAG a.a.O.; BAG AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; BAG AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG vom 07.03.1996, 2 AZR 298/95).
  • LAG Düsseldorf, 18.06.2002 - 6 Sa 487/02

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung durch

    Auszug aus LAG Köln, 13.10.2004 - 7 (5) Sa 273/04
    An einer endgültigen abschließenden Planung in diesem Sinne fehlt es somit, wenn noch über die Alternative der Fortführung des Betriebes verhandelt wird (BAG a.a.O.; LAG Düsseldorf ZIP 2003, 415 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2014 - 8 Sa 358/14

    Betriebsbedingte Kündigung durch den Insolvenzverwalter -

    Die Endgültigkeit einer Entscheidung zur Betriebsschließung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass ein Insolvenzverwalter keine sofortige vollständige Betriebsschließung anordnet, sondern den Betrieb mit eingeschränkter Mannschaft bis zum Abschluss der längsten Kündigungsfristen unter anderem auch deshalb noch weiterführt, um nicht von vornherein die abstrakte Hoffnung zu zerstören, dass eine Veränderung der Umstände doch noch zu einer Rettung des Betriebes führen könnte (LAG Köln 13. Oktober 2004 - 7 (5) Sa 273/04 - Rn.70, juris; DLW/Dörner Kap. 4 Rn. 2705).
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